Samstag, 25. Mai
1. Vereinsangeln
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Samstag, 21. September
2. Vereinsangeln
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Samstag, 19. Oktober
2. Arbeitseinsatz
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Achtung: Corona-Unterstützung -
Gültigkeit der Erlaubnisscheine

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
(Gültigkeitszeitraum 28.01.2021 – 14.02.2021)


Hier die wichtigsten Informationen für das Angeln in Sachsen im Überblick:
  • Das Angeln ist nur alleine, gemeinsam mit im selben Hausstand lebenden Personen, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht sowie einem Angehörigen eines weiteren Hausstandes im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereiches möglich.

  • Die Erlaubnisscheine der sächsischen Regionalverbände aus dem Jahr 2020 wurden bis zum 28.02.2021 verlängert.
    SMEKUL Corona Erlaubnisschein
    Eine weitere Verlängerung ist nicht vorgesehen. Ab 01.03.2021 muss für das Angeln in den sächsischen Verbandsgewässern neben dem Fischereischein und der Beitragsmarke 2021 ein gültiger Erlaubnisschein 2021 vorliegen.


 

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